allgemeine geschäftsbedingungen der
e + m elektrifizierung + mechanik AG

1. Ausschliessliche Geltung

Für alle Aufträge (sämtliche Leistungen und Lieferungen) der e +m elektrifizierung + mechanic AG, Rothenburg (nachfolgend „e+m“), gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sofern zwischen e+m und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die AGB haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser AGB ist massgeblich. Die übrigen Versionen dienen lediglich der Information.

Sollte es sich herausstellen, dass eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise ungültig ist, so tritt an deren Stelle eine zwischen den Parteien zu treffende Regelung, die rechtlich und wirtschaftlich soweit als möglich der ungültigen Bestimmung entspricht.

2. Offertstellung

e+m erstellt aufgrund der Anfrage oder der Anforderungsdefinitionen des Kunden eine Offerte mit den zu erbringenden Leistungen oder zu liefernden Produkten (nachfolgend „Produkte“).

Die Offerte enthält den Leistungsumfang, die Preise (exkl. Mehrwertsteuer, vorgezogener Recyclinggebühr, Zölle sowie andere zusätzliche Kosten), provisorische Liefer- und Zahlungsfristen sowie die Gültigkeitsfrist der Offerte.

Offerten, welche keine Gültigkeitsfrist enthalten, sind unverbindlich.

Die Offerte enthält einen Verweis auf die vorliegenden AGB.

e+m übernimmt keine Haftung für Druck- und Schreibfehler auf Offerten und wird daraus nicht verpflichtet.

Die Offerten, allfällige Zeichnungen und Muster sowie die Spezifikationen der schriftlichen Offerten oder zu den Produkten bleiben Eigentum der e+m. Sie dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht oder für eigene Zwecke verwendet werden. Namentlich dürfen Offerten, auch bei Abdeckung der kommerziellen Bedingungen, nicht zur Einholung von Konkurrenzofferten verwendet werden.

3. Offert-Annahme und AGB

Durch die schriftliche Annahme der Offerte bestätigt der Kunde, dass er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Sie können zudem jederzeit auf der Website von e+m (derzeit: epulsm.ch/agb.php) eingesehen werden. Die Bestimmungen der Offerte gehen den Bedingungen dieser AGB vor.

4. Auftragsbestätigung

Nach Eingang der Offert-Annahme des Kunden stellt e+m dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Die Auftragsbestätigung enthält den Leistungsumfang, die Preise (exkl. Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr, Zölle sowie anderen zusätzliche Kosten), Liefer- und Zahlungsfristen.

Ergeben sich zwischen der Offert-Annahme des Kunden und der Auftragsbestätigung von e+m Abweichungen, mit denen der Kunde nicht einverstanden ist, so hat er dies e+m unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Falle kommt kein Vertrag zustande und e+m obliegen keine Erfüllungs- oder finanziellen Verpflichtungen. Unterbleibt eine schriftliche Reaktion des Kunden zur Auftragsbestätigung der e+m, gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert.

e+m übernimmt keine Haftung für Druck- und Schreibfehler auf Auftragsbestätigungen und wird daraus nicht verpflichtet.

5. Vertragsabschluss und -rücktritt

Ein Vertragsverhältnis ist erst zustande gekommen, wenn die vom Kunden ohne Vorbehalt angenommene Offerte durch e+m schriftlich bestätigt wurde (vgl. Ziff. 4).

Anhaltende, sich auf die Vertragserfüllung auswirkende Ereignisse, die nicht von e+m zu vertreten sind, berechtigen e+m, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden, ohne Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten. Zu solchen, nicht verschuldeten Ereignissen zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, Lieferverzögerungen durch Zulieferer von e+m, Störungen des Arbeitsfriedens, Arbeitskräftemangel infolge allgemeiner marktwirtschaftlicher Veränderungen, Liefer- und Transportstörungen, etc..

6. Leistungsumfang und Erfüllungstermine

6.1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang basiert auf der Auftragsbestätigung.

Mit der Lieferung wird dem Kunden jeweils ein Benutzerhandbuch inkl. Einbau-anleitung übergeben.

6.2 Erfüllungstermine und Teillieferungen

Die Liefertermine und Realisierungszeiten richten sich nach der Auftragsbestätigung. Diese stellen indessen lediglich Richtwerte dar. e+m ist bemüht, die von ihr genannten Fristen einzuhalten.

Verzögerte Lieferungen geben weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Rücktritt vom Vertrag. Auch eine rechtliche Gewährleistung kann daraus nicht abgeleitet werden.

e+m ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen.

7. Preis- & Zahlungskonditionen

7.1 Preise

Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. aus der Offerte, auf welcher die Auftragsbestätigung beruht.

Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF/EUR 100.00 werden mit einem Bearbeitungszuschlag von CHF/EUR 15.00 belastet.

7.2 Zahlungskonditionen

Sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend festgehalten, wird der in Rechnung gestellte Betrag netto innert 30 Tagen seit Erhalt der Produkte zur Zahlung fällig. Wechsel oder Checks werden nur nach Vereinbarung und für e+m kosten- und spesenfrei akzeptiert.

Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 10% auf der zur Zahlung fälligen Summe verrechnet.

Die Berufung des Kunden auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

Bei Teillieferungen und Teilleistungen ist e+m berechtigt, diese getrennt in Rechnung zu stellen.

8. Versand, Transport und Versicherung

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt der Transport auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Besondere Wünsche betreffend Versand und Transport sind e+m rechtzeitig bekannt zu geben. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferungen unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. e+m ist gleichzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Mangels unverzüglicher Rüge gilt der Transport bzw. der Versand als mangelfrei erfolgt.

Die Versicherung der Produkte ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.

9. Übergang Nutzen und Gefahr

Mit der Aufgabe der Produkte zum Versand geht Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lieferung oder der Transport irgendwelchen Regeln der Incoterms unterliegt, oder von wem der Transport der Produkte veranlasst wurde.

10. Prüfung und Mängelrüge

Der Kunde hat die Produkte sofort nach Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen und allfällige, offene Mängel innerhalb von drei (3) Tagen seit Erhalt der Produkte schriftlich der e+m zu melden. Unterbleibt eine schriftliche Mängelrüge innert dieser Frist, gelten die Produkte als genehmigt. Verdeckte Mängel sind innerhalb von drei (3) Tagen nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber e+m zu rügen.

11. Rücknahme

Die Rücknahme mangelfreier Produkte bedarf der ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung der e+m. Ein Gesuch um Rücknahme kann nur innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Produkte an e+m gestellt werden. Stimmt e+m einer Rücknahme zu, erfolgt die Rücksendung der Produkte vollumfänglich auf Kosten des Kunden. Der entsprechende Original- Lieferschein ist beizulegen. Die Produkte sind originalverpackt zurückzusenden.

Die Vergütung von e+m an den Kunden für zurückgenommene Produkte beträgt bis zu einem Nettowarenwert von CHF/EURO 200.00 50%. Bei einem Nettowarenwert über CHF/EURO 200.00 erstattet e+m 80% des Nettowarenwerts. Ausserordentliche Aufwendungen der e+m in Zusammenhang mit der Rücknahme werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Spezialausführungen werden nicht zurückgenommen.

12. Gewährleistung und Haftung – Verpflichtungen des Kunden

12.1 Grundsatz

e+m gewährleistet, dass die Leistungen nach Massgabe der Auftragsbestätigung erbracht und die Lieferungen entsprechend ausgeführt werden und die Produkte zu dem vorausgesetzten Gebrauch tauglich sind. Mängel müssen vom Kunden gemäss Ziff. 10 schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von e+m auf Ersatz der mangelhaften Produkte oder auf Nachbesserung. Jede weitergehende Gewährleistung wird ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden (namentlich auch Haftung aus Produktehaftpflichtgesetz) ist - soweit gesetzlich zulässig – ebenfalls ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate seit Versand der Produkte durch e+m.

12.2 Unsachgemässe Behandlung, Installation und Einbau

Für Mängel und Schäden infolge unsachgemässer - etwa nicht gemäss den Anleitungen oder Weisungen gemäss Benutzerhandbuch ausgeführter - oder sonstwie unsorgfältiger Behandlung, Installation oder Einbau, falscher Lagerung oder anderer Fehlbehandlungen der Produkte durch den Kunden oder Dritte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

12.3 Abweichungen von Herstellerinformationen

e+m haftet nicht für Abweichungen der gelieferten Produkte zwischen dem in den Offertbedingungen bzw. Auftragsbestätigung aufgeführten Beschrieb und den Produktspezifikationen, die vom Hersteller schriftlich veröffentlicht werden. Die jeweiligen Herstellerinformationen können jederzeit angefordert werden.

12.4 Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde anerkennt, dass die von e+m gelieferten Produkte zur Weiterverwendung bzw. zum Einbau durch den Kunden bei oder durch seine Abnehmer bestimmt sind. Der Kunde verpflichtet sich daher ausdrücklich, den Abnehmer oder Endverbraucher über die Risiken im Umgang mit den Produkten zu informieren und diesen entsprechend zu instruieren. Der Kunde verpflichtet sich ferner, dem Abnehmer oder Endverbraucher entsprechende Benutzerhandbücher zu übergeben und sich deren Erhalt bescheinigen zu lassen.

Der Kunde hat zudem sämtliche Verpflichtungen einzuhalten und Massnahmen bei der weiteren Verwendung der Produkte zu treffen, die sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, etwa aus Produktehaftpflichtgesetzen, ergeben. Er hat deren Einhaltung e+m gegenüber auf erste Aufforderung nachzuweisen.

Der Kunde bestätigt mit Annahme der Offerte gleichzeitig, dass er eine angemessene Versicherungsdeckung für seine Tätigkeit, bei der er die Produkte an Dritte veräussert, abgibt oder in anderer Weise verfügt, sichergestellt hat.

13. Ausschluss bei Zahlungsverzug

Gewährleistungsansprüche können durch den Kunden nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde seinerseits seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere die Zahlungsverpflichtung.

14. Eigentumsvorbehalt und Zession

Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleiben die Produkte im Eigentum der e+m. Die Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister bleibt vorbehalten.

Für den Fall, dass der Kunde die Produkte vor deren Bezahlung an Dritte weiterveräussert, zediert der Kunde die Forderungen, die ihm diesen Dritten gegenüber zustehen, an e+m, und zwar bis zur Höhe des jeweils durch e+m dem Kunden in Rechnung gestellten Betrages. Der Kunde selbst bleibt zur Zahlung gegenüber e+m im Umfang der nicht beglichenen Forderung verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet und e+m berechtigt, die besagten Dritten darüber zu informieren, dass befreiende Zahlungen nur noch an e+m erfolgen können. Zudem hat der Kunde der e+m unaufgefordert die Namen und die Adressen dieser Dritten mitzuteilen.

Bei Verarbeitung der Produkte durch den Kunden verbleiben diese nach wie vor im Eigentum der e+m. Bei Weiterveräusserung der verarbeiteten Produkte gilt Absatz 2 vorstehend sinngemäss.

15. Abtretkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

16. Anwendbares Recht ud Gerichtsstand

Auf dieses Vertragsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Auftrag, eingeschlossen dieser AGB ergebenden Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Rothenburg. Es ist der e+m unbenommen, nach eigenem Ermessen den Kunden an seinem Gerichtsstand zu belangen.

Die vorliegenden AGB gelten ab 01.01.2024.